Widerrufsbelehrung

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies hat zur Folge, dass dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

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